
Warum ist eine private Unfallversicherung wichtig?
In Österreich passieren die meisten Unfälle in der Freizeit oder zu Hause. Ein kleiner Unfall, zum Beispiel mit dem Fahrrad oder ein Sturz im Haushalt kann das Leben stark verändern. Oft entstehen hohe Kosten.
Passiert ein Unfall im Haushalt, sind zwar die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden.
Deshalb ist es wichtig, die Lücken mit einer privaten Unfallversicherung zu schließen.
Die Unfallversicherung, so individuell wie Ihre Bedürfnisse
Die AktivER GO! Varianten
Optimaler Schutz
Einfach erklärt :
Die einmalige Geldleistung kann fünfmal so hoch wie die Versicherungssumme sein. Die enthaltene monatliche Rente erhalten sie ab 35 % und das lebenslang. Auch diese Leistungen sind dabei:
- Einmalbetrag bei großer Invalidität ab 35 % oder Unfalltod
- Unterstützung im Alltag durch SOS-Service (Pflege- und Haushaltsservice
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten (inkl. Notarzt-Hubschrauber)
- Prämienbefreiung, wenn Sie längere Zeit nicht arbeiten können
Hinweis: Für die Variante Optimal gilt die AUVBP 2021.
Basis-Schutz
Sie suchen nach einem ausgewogenen Schutz mit einigen Extras?
- Kapitalleistung bis zu 400%
- monatliche Unfallrente und Einmalbetrag bei großer Invalidität ab 50 % Invaliditätsgrad - Unfallrente lebenslang
- SOS-Service inkl. Suche, Rettung und Bergungskosten (inkl. Notarzt-Hubschrauber) und Pflege und Haushaltsservice
Hinweis: Für die Variante Basis gilt die AUVB 2021.
Start-Schutz
Sie enthält die wichtigsten Leistungen – zu einem sehr guten Preis.
Ihre Leistungen im Überblick:
- Kapitalleistung ab 20 % bis zu 400 %
- monatliche Unfallrente ab 50 % Invalidität – bis zu 25 Jahre
- SOS-Service inkl. Suche, Rettung und Bergungkosten (inkl. Notarzt-Hubschrauber) und Pflege und Haushaltsservice
Hinweis: Für die Variante Start gilt die AUVB 2021.

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Nutzen Sie unsere Online Schaden-Formular oder melden Sie den Schaden bequem mit Ihrer Polizzennummer über Ihre Kundenzone.
Ein paar einfache Tipps beachten.
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Weitere Versicherungsunterlagen
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie jederzeit per Mail anfordern: service@ergo-versicherung.at
Wir schicken Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen zu.
Häufige Fragen
Was ist ein Unfall?
Wir erklären einen Unfall so: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Auch Verletzungen sind versichert, wenn Sie versuchen, ein Menschenleben oder ein Tier zu retten. Das gilt auch, wenn Sie sich rechtmäßig verteidigen.
Außerdem gelten auch folgende Ereignisse als Unfall:
- Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe, wenn sie plötzlich austreten. Aber nur, wenn es keine Berufskrankheit ist.
- Verletzungen durch Ertrinken oder Ersticken sind versichert. Das gilt auch für typische Probleme beim Tauchen – selbst wenn kein Unfall festgestellt wurde.
- Ein Herzinfarkt ist versichert, wenn er durch einen starken Schlag oder Druck auf die Brust entsteht.
- Ein Schlaganfall ist versichert, wenn er durch einen harten Schlag auf den Kopf ausgelöst wird.
- Wenn ein Herzinfarkt oder Schlaganfall zu einem Unfall führt, sind auch diese Unfälle versichert.
- Ein Bandscheibenvorfall ist versichert, wenn er durch einen starken Schlag auf die Wirbelsäule entsteht. Es darf keine frühere Krankheit an der Stelle vorgelegen haben. Auch Risse an Bändern oder gebrochene Wirbel in diesem Bereich gelten als Unfall.
- Ein Bauch- oder Leistenbruch ist versichert, wenn er durch einen Stoß oder Schlag von außen entsteht. Er darf nicht angeboren sein.
Auch folgende Verletzungen sind versichert:
- Ausrenkungen von Armen oder Beinen
- Zerrungen oder Risse an Muskeln, Bändern oder Sehnen
- Verletzungen am Meniskus
- Erfrierungen
- Verhungern oder Verdursten
- Verletzungen durch Blitzschlag oder Strom, sowie Verbrennungen oder Verbrühungen
- Lebensmittelvergiftungen – wenn Sie aus Versehen etwas Verdorbenes oder Ungenießbares essen
- Wenn Kinder bis 10 Jahre etwas verschlucken (z. B. kleine Gegenstände), und sich dadurch verletzen
- Folgen von Krankheiten durch Zecken, wie FSME oder Borreliose, sowie Kinderlähmung
- Infektionen durch Wunden – z. B. Wundstarrkrampf, Wundinfektion oder Tollwut, wenn sie durch einen Unfall entstehen
- Bisse oder Stiche von Tieren, zum Beispiel von Schlangen, Spinnen oder Skorpionen. Auch Malaria durch Insektenstiche ist versichert.
- Allergische Reaktionen nach einem Bienen-, Wespen- oder Hornissenstich
- Infektionskrankheiten, die durch Tierbisse oder Insektenstiche übertragen werden
- Dauerhafte Gesundheitsschäden durch Impfungen, wenn diese Impfung gegen eine der oben genannten Krankheiten war
- Falsche Medikamentengabe oder plötzlicher Medikamentenentzug, wenn das im Zuge einer Entführung oder Geiselnahme passiert ist
Bekomme ich auch Taggeld?
Ja. Wenn Sie nach einem Unfall nicht arbeiten können, bekommen Sie Taggeld.
Das gilt, wenn Sie wegen eines Unfalles eine Verletzung haben und Sie in Ihrem Beruf nicht arbeiten können. Sie bekommen das Taggeld höchstens für 365 Tage. Dieser Zeitraum gilt innerhalb von vier Jahren ab dem Unfalltag.
Hatten Sie zum Unfallzeitpunkt keinen Beruf?
Dann schätzen Ärzte nach allgemeiner medizinischer Erfahrung die Höhe des Taggeldanspruches ein. Manchmal gibt es eine Wartezeit. Diese Wartezeit heißt auch Karenzzeit. In dieser Zeit bekommen Sie noch kein Taggeld. Wie lange diese Zeit dauert, steht auf Ihrer Polizze. Erst danach beginnt die Auszahlung.
Wann ist die Leistung fällig?
Wir zahlen Ihnen das Geld, wenn alle nötigen Unterlagen da sind, die wir für die Leistungsprüfung benötigen.
Diese Unterlagen zeigen:
- ob der Unfall oder Schaden versichert ist
- wie hoch die Zahlung ist
Zum Beispiel brauchen wir manchmal:
- ein ärztliches Gutachten
- Befunde oder Berichte von Fachleuten
- andere wichtige Dokumente
Wenn klar ist, dass Sie Geld bekommen, aber wir die genaue Summe noch nicht wissen (z. B. weil etwas fehlt), dann können Sie einen Vorschuss verlangen. Das gilt, wenn Sie nichts dafür können, dass etwas noch offen ist. Wir zahlen Ihnen diesen Vorschuss, wenn Sie ihn schriftlich verlangen.
Welche Unfälle sind nicht versichert?
Nicht versicherbar sind:
- Personen, welche das 80. Lebensjahr (für Taggeld, Fixkosten 70. Lebensjahr) vollendet haben
- Alle Personen der Gefahrenklasse 4, ausgenommen Freizeitunfallversicherung, Freizeitunfallversicherung, Taggeldversicherung und Fixkosten für Arbeitslose, Hausfrauen/Hausmänner, Kinder, Schüler, Studenten und Pensionisten
- Vom Vorversicherer abgelehnte oder gekündigte Personen Berufs-/Profisportler und Sportler in besonders risikoreichen Sportarten wie zum Beispiel Bergsteigen, Klettern, Bouldern in besonderen Schwierigkeitsgraden, Downhill-Racing (Wettbewerbe und Rennen), Expeditionen, Flugrisiko und einiges mehr - Fragen sie Ihren Berater
Was müssen Sie bei Ihrer Unfallversicherung beachten?
Damit Sie versichert sind, müssen Sie bestimmte Regeln einhalten.
- Die erste Zahlung für Ihre Unfallversicherung müssen Sie innerhalb von 14 Tagen leisten. Diese Frist beginnt, wenn Sie Ihre Polizze erhalten haben und eine Zahlungsaufforderung bekommen. Auch alle weiteren Zahlungen müssen Sie pünktlich zu den vereinbarten Terminen überweisen.
- Wenn sich wichtige Dinge in Ihrem Leben ändern, müssen Sie das sofort melden. Zum Beispiel gilt das, wenn Sie Ihren Beruf wechseln, ab jetzt Motorrad fahren oder an eine neue Adresse ziehen. Auch wenn Sie eine Sportart mit höherem Risiko beginnen oder mit Sport Geld verdienen, müssen Sie das bekannt geben.
- Wichtig ist: Nur wenn Sie diese Regeln einhalten, kann die Versicherung Ihnen im Schadensfall Geld auszahlen.