Mutter und Tochter beim Inlineskaten im Park

Unfallversicherung

Weltweit sicher unterwegs – Mit der flexiblen ERGO Unfallversicherung AktivER GO!

 

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Warum ist eine private Unfallversicherung wichtig?

In Österreich passieren die meisten Unfälle in der Freizeit oder zu Hause. Ein kleiner Unfall, zum Beispiel mit dem Fahrrad oder ein Sturz im Haushalt kann das Leben stark verändern. Oft entstehen hohe Kosten.      

Passiert ein Unfall im Haushalt, sind zwar die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden.     

Deshalb ist es wichtig, die Lücken mit einer privaten Unfallversicherung zu schließen.

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Die ERGO Unfallversicherung auf einen Blick

Kompakt und übersichtlich

Lebensstandard sichern

Die Unfallversicherung von ERGO hilft Ihnen, wenn Sie nach einem Unfall nicht mehr arbeiten können.

Schnelle Hilfe mit Geld

ERGO unterstützt mit dem SOS-Service die Such-, Rettungs- und Bergungskosten und übernimmt bei bleibender Invalidität die Kosten bei einem möglichen Umbau der Wohnung oder des Autos. 

Ihr Geld absichern

Mit der ERGO Unfallversicherung schützen Sie Ihr Erspartes anstelle es für laufende Kosten zur Ausbildung Ihrer Kinder oder Rückzahlungen für große Anschaffungen zu verbrauchen.

Einfacher und schneller Abschluss

Ohne Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss

Die Unfallversicherung, so individuell wie Ihre Bedürfnisse

Die AktivER GO! Varianten

Einfach erklärt : 

Die einmalige Geldleistung kann fünfmal so hoch wie die Versicherungssumme sein. Die enthaltene monatliche Rente erhalten sie ab 35 % und das lebenslang. Auch diese Leistungen sind dabei:

  • Einmalbetrag bei großer Invalidität ab 35 % oder Unfalltod
  • Unterstützung im Alltag durch SOS-Service (Pflege-  und Haushaltsservice
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten (inkl. Notarzt-Hubschrauber)
  • Prämienbefreiung, wenn Sie längere Zeit nicht arbeiten können
     

Hinweis: Für die Variante Optimal gilt die AUVBP 2021.

 

Sie suchen nach einem ausgewogenen Schutz mit einigen Extras?                                           

  • Kapitalleistung bis zu 400%
  • monatliche Unfallrente und Einmalbetrag bei großer Invalidität ab 50 % Invaliditätsgrad - Unfallrente lebenslang
  • SOS-Service inkl. Suche, Rettung und Bergungskosten (inkl. Notarzt-Hubschrauber) und Pflege und Haushaltsservice

Hinweis: Für die Variante Basis gilt die AUVB 2021.

Sie enthält die wichtigsten Leistungen – zu einem sehr guten Preis.

Ihre Leistungen im Überblick:

  • Kapitalleistung ab 20 % bis zu 400 %
  • monatliche Unfallrente ab 50 % Invalidität – bis zu 25 Jahre
  • SOS-Service inkl. Suche, Rettung und Bergungkosten (inkl. Notarzt-Hubschrauber) und Pflege und Haushaltsservice

Hinweis: Für die Variante Start gilt die AUVB 2021.

Mountainbiker fährt auf Weg in grüner Landschaft

Was ist versichert?

Versicherte Leistungen der Unfallversicherung im Überblick

Geld bei Dauerinvalidität

Wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft körperlich eingeschränkt sind, bekommen Sie eine einmalige Zahlung. Mit diesem Geld können Sie zum Beispiel Ihre Wohnung barrierefrei umbauen oder Ihr Auto anpassen lassen. Abhängig von der gewünschten Variante bekommen Sie Geld bei jedem Invaliditätsgrad oder erst ab 20 %.
Bei allen Varianten erhalten Sie mehr Geld, je höher der Invaliditätsgrad.

Kapital-Fixleistung

Bei besonders schweren Unfallfolgen bekommen Sie eine einmalige Kapital-Zahlung. Bei einer dauerhaften Invalidität von mindestens 35 Prozent die halbe oder ab 50 % die volle Versicherungssumme. Mit dem Geld können Sie zum Beispiel nicht nur notwendige Umbauten machen, sondern auch andere persönliche Wünsche erfüllen.

Unfallrente

Wenn Sie nach einem Unfall nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, ersetzt die monatliche Unfallrente das fehlende Einkommen. Auf Wunsch auch lebenslang möglich. Je nach gewählter Versicherung erfolgt die Auszahlung ab 35 oder 50 %. Auf Wunsch erhöhten wir den Auszahlungsbetrag jährlich um 1,5 %.

Unfalltod

Nach einem tödlichen Unfall bekommen Ihre Hinterbliebenen Geld, die sogenannte Todesfallsumme.  

Zusatzleistungen

Erweitern Sie Ihren flexiblen Unfallschutz.

24 h SOS-Service

Bei einem Unfall übernehmen wir die Organisation und die Kosten für wichtige Hilfeleistungen. Dazu gehören zum Beispiel das Suchen, Retten und Bergen – auch mit dem Notarzthubschrauber.

Wir übernehmen auch die Kosten für die Behandlung, den Rücktransport, Pflege zu Hause oder Hilfe im Haushalt. Das kann zum Beispiel Putzen, Kinderbetreuung oder die Versorgung von Haustieren sein. Zusätzlich stehen weitere Unterstützungsleistungen zur Verfügung.

REHA-Management

Speziell geschulte REHA-Manager unterstützen Sie ab dem 1 Tag nach Ihrem Unfall. Sie organisieren die medizinische, berufliche und sozialen Rehabilitation mit zusätzlichen Therapien, Umschulungen oder der Kontakt zu Selbsthilfegruppen.

Pauschale bei Knochenbruch

Sie bekommen als kleines Trostpflaster für einen gebrochenen Zeh, Finger oder das Nasenbein 250 Euro. Für alle anderen Knochenbrüche bekommen Sie 500 Euro.

 

Übernahme von Fixkosten

Wenn Sie länger ununterbrochen arbeitsunfähig sind, übernehmen wir auf Wunsch Ihre laufenden Kosten wie zum Beispiel Miete, Strom, Betriebskosten oder Kreditraten. Das gilt für bis zu ein Jahr und bis zu 1.800 Euro pro Monat.

Taggeld

Wenn Sie nach einem Unfall nicht mehr arbeiten können, bekommen Sie das Taggeld so lange, wie Sie arbeitsunfähig sind – höchstens aber für 365 Tage innerhalb von vier Jahren ab dem Unfalltag.

Heilkosten

Wir übernehmen Ihre Heilkosten, wenn diese nicht schon von der Sozialversicherung bezahlt wurden. Dazu zählen auch stationäre und ambulante Behandlungen in privaten Sanatorien,  alternative Heilmethoden und kosmetische Operationen.

Spitalgeld

Für jeden Tag innerhalb eines Jahres, den Sie wegen einem Unfall im Krankenhaus sind, bekommen Sie den vereinbarten Geldbetrag. Sobald Sie wieder zu Hause sind, zahlen wir den selben Betrag für die selbe Zeitdauer zur raschen Genesung.

Schutz für Motorradfahrer

Wer seine Freizeit gerne am Motorrad verbringt, geht ein erhöhtes Risiko ein und muss bei einem Unfall mit schweren Verletzungen rechnen. Für eine kleine Mehrprämie bieten wir trotzdem vollen Versicherungsschutz.

Schutz für aktive Freizeitsportler

Auch bei riskanten Sport- und Freizeitaktivitäten können Sie versichert sein. Dafür zahlen Sie eine zusätzliche Prämie. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie in schwierigem Gelände klettern, kitesurfen oder Kampfsport machen. So sind Sie auch bei bestimmten Sport-Unfällen in Ihrer Freizeit finanziell abgesichert.

Unfall? Schaden melden. So geht's!

Schritt 1

Unkompliziert und schnell.

Nutzen Sie unsere Online Schaden-Formular oder melden Sie den Schaden bequem mit Ihrer Polizzennummer über Ihre Kundenzone.

Schaden melden

Schritt 2

Ein paar einfache Tipps beachten.

Füllen Sie das Online Schaden-Formular gewissenhaft aus und beschreiben Sie die Schäden so genau wie möglich.

Schritt 3

Alle erforderlichen Unterlagen mitsenden!

Welche Unterlagen benötigen wir genau von Ihnen?
Unsere Übersicht hilft Ihnen, die richtigen Unterlagen zu übermitteln.

Zur Übersicht

Mit ERGO in guten Händen

Wer sein Leben selbst gestalten will, braucht jemanden an seiner Seite, der dafür genügend Sicherheit bietet. Wir von ERGO helfen Ihnen dabei, Ihren Weg in sichere Bahnen zu lenken.

  • Branchensieger
  • Höchste Servicequalität
  • Top Kundenzufriedenheit
Siegel Service-Champion: ERGO ist Branchensieger im erlebten Kundenservice

Weitere Versicherungsunterlagen

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie jederzeit per Mail anfordern: service@ergo-versicherung.at 
Wir schicken Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen zu.

Häufige Fragen

Wir erklären einen Unfall so: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Auch Verletzungen sind versichert, wenn Sie versuchen, ein Menschenleben oder ein Tier zu retten. Das gilt auch, wenn Sie sich rechtmäßig verteidigen.

Außerdem gelten auch folgende Ereignisse als Unfall:

  • Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe, wenn sie plötzlich austreten. Aber nur, wenn es keine Berufskrankheit ist.
  • Verletzungen durch Ertrinken oder Ersticken sind versichert. Das gilt auch für typische Probleme beim Tauchen – selbst wenn kein Unfall festgestellt wurde.
  • Ein Herzinfarkt ist versichert, wenn er durch einen starken Schlag oder Druck auf die Brust entsteht.
  • Ein Schlaganfall ist versichert, wenn er durch einen harten Schlag auf den Kopf ausgelöst wird.
  • Wenn ein Herzinfarkt oder Schlaganfall zu einem Unfall führt, sind auch diese Unfälle versichert.
  • Ein Bandscheibenvorfall ist versichert, wenn er durch einen starken Schlag auf die Wirbelsäule entsteht. Es darf keine frühere Krankheit an der Stelle vorgelegen haben. Auch Risse an Bändern oder gebrochene Wirbel in diesem Bereich gelten als Unfall.
  • Ein Bauch- oder Leistenbruch ist versichert, wenn er durch einen Stoß oder Schlag von außen entsteht. Er darf nicht angeboren sein.


Auch folgende Verletzungen sind versichert:

  • Ausrenkungen von Armen oder Beinen
  • Zerrungen oder Risse an Muskeln, Bändern oder Sehnen
  • Verletzungen am Meniskus
  • Erfrierungen
  • Verhungern oder Verdursten
  • Verletzungen durch Blitzschlag oder Strom, sowie Verbrennungen oder Verbrühungen
  • Lebensmittelvergiftungen – wenn Sie aus Versehen etwas Verdorbenes oder Ungenießbares essen
  • Wenn Kinder bis 10 Jahre etwas verschlucken (z. B. kleine Gegenstände), und sich dadurch verletzen
  • Folgen von Krankheiten durch Zecken, wie FSME oder Borreliose, sowie Kinderlähmung
  • Infektionen durch Wunden – z. B. Wundstarrkrampf, Wundinfektion oder Tollwut, wenn sie durch einen Unfall entstehen
  • Bisse oder Stiche von Tieren, zum Beispiel von Schlangen, Spinnen oder Skorpionen. Auch Malaria durch Insektenstiche ist versichert.
  • Allergische Reaktionen nach einem Bienen-, Wespen- oder Hornissenstich
  • Infektionskrankheiten, die durch Tierbisse oder Insektenstiche übertragen werden
  • Dauerhafte Gesundheitsschäden durch Impfungen, wenn diese Impfung gegen eine der oben genannten Krankheiten war
  • Falsche Medikamentengabe oder plötzlicher Medikamentenentzug, wenn das im Zuge einer Entführung oder Geiselnahme passiert ist

Ja. Wenn Sie nach einem Unfall nicht arbeiten können, bekommen Sie Taggeld.

Das gilt, wenn Sie wegen eines Unfalles eine Verletzung haben und Sie in Ihrem Beruf nicht arbeiten können. Sie bekommen das Taggeld höchstens für 365 Tage. Dieser Zeitraum gilt innerhalb von vier Jahren ab dem Unfalltag.

Hatten Sie zum Unfallzeitpunkt keinen Beruf?
Dann schätzen Ärzte nach allgemeiner medizinischer Erfahrung die Höhe des Taggeldanspruches ein. Manchmal gibt es eine Wartezeit. Diese Wartezeit heißt auch Karenzzeit. In dieser Zeit bekommen Sie noch kein Taggeld. Wie lange diese Zeit dauert, steht auf Ihrer Polizze. Erst danach beginnt die Auszahlung.
 

Wir zahlen Ihnen das Geld, wenn alle nötigen Unterlagen da sind, die wir für die Leistungsprüfung benötigen. 

Diese Unterlagen zeigen: 

  • ob der Unfall oder Schaden versichert ist
  • wie hoch die Zahlung ist 

Zum Beispiel brauchen wir manchmal: 

  • ein ärztliches Gutachten
  • Befunde oder Berichte von Fachleuten
  • andere wichtige Dokumente 

Wenn klar ist, dass Sie Geld bekommen, aber wir die genaue Summe noch nicht wissen (z. B. weil etwas fehlt), dann können Sie einen Vorschuss verlangen. Das gilt, wenn Sie nichts dafür können, dass etwas noch offen ist. Wir zahlen Ihnen diesen Vorschuss, wenn Sie ihn schriftlich verlangen.

Nicht versicherbar sind:

  • Personen, welche das 80. Lebensjahr (für Taggeld, Fixkosten 70. Lebensjahr) vollendet haben
  • Alle Personen der Gefahrenklasse 4, ausgenommen Freizeitunfallversicherung, Freizeitunfallversicherung, Taggeldversicherung und Fixkosten für Arbeitslose, Hausfrauen/Hausmänner, Kinder, Schüler, Studenten und Pensionisten
  • Vom Vorversicherer abgelehnte oder gekündigte Personen  Berufs-/Profisportler und Sportler in besonders risikoreichen Sportarten wie zum Beispiel Bergsteigen, Klettern, Bouldern in besonderen Schwierigkeitsgraden, Downhill-Racing (Wettbewerbe und Rennen), Expeditionen, Flugrisiko und einiges mehr - Fragen sie Ihren Berater

Damit Sie versichert sind, müssen Sie bestimmte Regeln einhalten. 

  • Die erste Zahlung für Ihre Unfallversicherung müssen Sie innerhalb von 14 Tagen leisten. Diese Frist beginnt, wenn Sie Ihre Polizze erhalten haben und eine Zahlungsaufforderung bekommen. Auch alle weiteren Zahlungen müssen Sie pünktlich zu den vereinbarten Terminen überweisen.
  • Wenn sich wichtige Dinge in Ihrem Leben ändern, müssen Sie das sofort melden. Zum Beispiel gilt das, wenn Sie Ihren Beruf wechseln, ab jetzt Motorrad fahren oder an eine neue Adresse ziehen. Auch wenn Sie eine Sportart mit höherem Risiko beginnen oder mit Sport Geld verdienen, müssen Sie das bekannt geben.
  • Wichtig ist: Nur wenn Sie diese Regeln einhalten, kann die Versicherung Ihnen im Schadensfall Geld auszahlen.

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