Wildunfall – Richtiges Verhalten
Im Herbst steigt die Unfallgefahr mit Wildtieren. Vor allem in der Dämmerung sind Rehe, Hirsche oder Wildschweine verstärkt unterwegs. Fahren Sie zu d…
Mehr erfahrenWinterreifen sind eine gesetzliche Vorschrift und sorgen in erster Linie für Ihre Sicherheit. In Österreich gilt die situative Winterreifenpflicht. Für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen gilt die Winterreifenpflicht zwischen 1. November und 15. April nur dann, wenn „winterliche Straßenverhältnisse“ herrschen, Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen ab 1. November auf jeden Fall zumindest zwei Winterreifen montiert haben. Aber auch wenn noch kein Schnee auf der Fahrbahn liegt, können feuchte Blätter oder dünne Eisschichten Ihr Auto ins Rutschen bringen. Daher raten wir, lieber gleich auf Winterreifen zu wechseln. In folgendem Artikel zeigen wir die Unterschiede zwischen Sommer- und Winterreifen auf und erklären Ihnen, auf was Sie beim Winterreifenwechsel achten sollten.
Die Wahl der richtigen Reifen für Ihr Fahrzeug ist von entscheidender Bedeutung, um Ihre Sicherheit und Leistung auf der Straße zu gewährleisten. Sommerreifen und Winterreifen sind speziell entwickelte Reifenarten, die für unterschiedliche Wetterbedingungen optimiert sind. Hier haben wir die wichtigsten Unterschiede zwischen diesen beiden Reifentypen zusammengefasst:
Während viele Modelle für praktisch alle Fahrzeugtypen zugelassen sind, gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen Billigmodellen und bekannten Reifenmarken: laut ADAC unterscheidet sich nämlich der Bremsweg um bis zu 25 Meter. Na, wenn das nicht ein paar Euro mehr wert ist!
Winterreifen bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen müssen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm bei Radialreifen und 5 mm bei Diagonalreifen aufweisen. Das gilt für Pkw und Lkw gleichermaßen. Lkw über 3,5 Tonnen müssen eine Profiltiefe von mindestens 5 mm bei Radialreifen und 6 mm bei Diagonalreifen aufweisen. Sind diese Anforderungen erfüllt, brauchen Sie keine neuen Winterreifen kaufen.
Achten Sie beim Reifenkauf auf das Alter der Winterreifen, denn die Gummimischung der Reifen wird über die Jahre härter und beeinträchtigt Grip und Bremsweg bei schlechten Fahrverhältnissen wie Nässe.
Das Produktionsdatum der Reifen können Sie an der Seitenflanke abgelesen. Hier finden Sie vier Ziffern, die sogenannte DOT-Nummer. Steht dort z. B. "1523", bedeutet das, dass der Winterreifen in der 15. Kalenderwoche 2023 hergestellt wurde.
Die Kennzeichnung 3PMSF bedeutet "3 Peak Mountain Snow Flake" und ist eine laborzertifizierte Markierung. Sie bestätigt, dass der Winterreifen die Sicherheitsanforderungen für den Winter erfüllt. Am Reifen erkenntlich ist die Kennzeichnung durch ein Berg-Symbol mit einer Schneeflocke.
Allwetterreifen mit der Kennzeichnung "M+S" ("Matsch und Schnee") können das ganze Jahr über gefahren werden, da sie für alle Fahrbahnbedingungen ausgelegt sind. Allerdings muss man bei Ganzjahresreifen in puncto Sicherheit mit Einbußen gegenüber der tatsächlichen Winterreifen rechnen. Sind Sie im Winter ausschließlich in Städten oder Flachland unterwegs, können die Allwetterreifen eine gute und billigere Alternative zu den Saisonreifen für Sie sein. Fahren Sie jedoch vorwiegend auf rutschigen, schneebedeckten oder nassen Straßen, lohnt sich die Anschaffung von guten Winterreifen.
Der ADAC hat 32 Winterreifenmodelle getestet, wobei sich die Gesamtnote aus Fahrsicherheit und Umweltbilanz zusammensetzt.
Die insgesamt beste Note für nasse Fahrbahnverhätnisse bekommt der Bridgestone Blizzak LM005. Bei winterlicher Fahrbahn punkten die Reifen Continental WinterContact TS 870 P und Hankook Winter i*cept RS3.
In Österreich gilt von 1. November bis 15. April des nächsten Jahres die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, Winterreifen sind für Pkw und Lkw bis 3,5 t nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen Pflicht. Dennoch ist es ratsam, ab November die Winterreifen anzubringen, damit Sie für unvorhersehbare Witterungen wie Schnee und Glatteis gerüstet sind.
Wenn Sie nämlich die Winterreifen-Pflicht misachten, können hohe Strafen fällig werden und es kann erheblichen Einfluss auf Ihre Autoversicherung haben. Sind Sie mit dem PKW bei winterlichen Fahrverhältnissen zwischen 1. November und 15. April ohne Winterreifen unterwegs und verursachen einen Unfall, können Schadenzahlungen vom Versicherungsnehmer zurückgefordert werden. Dies ist im Versicherungsvertragsgesetz so geregelt.
Natürlich kann trotz aller Sorgfalt immer was passieren. In diesem Fall ist es gut, eine Kfz-Versicherung als starken Partner an der Seite zu haben. Die Kfz-Versicherung von ERGO bietet Ihnen maßgeschneiderte Pakete - ganz nach Ihren Bedürfnissen. Berechnen Sie Ihre ERGO Autoversicherung gleich online.
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