
Warum ist eine private Unfallversicherung wichtig?
Jährlich passieren in Österreich fast 86 %* aller Unfälle in der Freizeit und im Haushalt. Schon ein kleiner Radunfall oder ein Sturz zu Hause kann das Leben für immer verändern und Sie finanziell aus dem Gleichgewicht bringen.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur die medizinische Grundversorgung und Folgekosten nach einem Unfall, wenn er sich am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg dorthin ereignet. Deshalb ist es wichtig, die Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung mit einer privaten Unfallversicherung zu schließen.
Entscheiden Sie sich für die private Unfallversicherung AktivER GO!, damit Sie ein Unfall finanziell nicht aus dem Gleichgewicht bringt.
* Quelle: KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit), IDB Austria 2023. Hochrechnung
Die Unfallversicherung, so individuell wie Ihre Bedürfnisse
Die AktivER GO! Varianten
Optimaler Schutz
Die Variante Optimaler Schutz punktet zusätzlich mit noch besseren Grund- und Zusatzleistungen - inklusive höheren Maximalsummen.
Damit erhalten Sie eine der höchsten Leistungen bei Dauerinvalidität. Wir leisten ab 0,1 % und ab 20 % überproportional zum Invaliditätsgrad:
- Maximalleistung bis zu 500 %
- Sofortleistung bei den häufigsten Unfallfolgen
- Behinderten Mehraufwand
- monatliche Unfallrente ab 35 % Invaliditätsgrad - lebenslang
Ebenfalls enthalten:
- Fixleistung ab 35 % Invaliditätsgrad
- Unfalltod
- SOS-Service inkl. Suche, Rettung und Bergung (inkl. Notarzt-Hubschrauber)
- Prämienbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit
Hinweis: Für die Variante Optimal gilt die AUVBP 2021.
Basis-Schutz
Sie suchen nach einem ausgewogenen Schutz mit einigen Extras?
- Maximalleistung bis zu 400%
- monatliche Unfallrente ab 50 % Invaliditätsgrad - lebenslang
- SOS-Service inkl. Suche, Rettung und Bergung (inkl. Notarzt-Hubschrauber)
Hinweis: Für die Variante Basis gilt die AUVB 2021.
Start-Schutz
Sie möchten eine günstige Absicherung ohne Extras?
Sie sichern sich damit gezielt vorwiegend gegen große Unfallfolgen ab – mit einer preiswerten Kombination der wichtigsten Leistungen.
- Maximalleistung bis zu 400 %
- monatliche Unfallrente ab 20 % Invaliditätsgrad - für maximal 25 Jahre
Hinweis: Für die Variante Start gilt die AUVB 2021.

Unfall? Schaden melden. So geht's!
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Nutzen Sie unsere Online Schaden-Formular oder melden Sie den Schaden bequem mit Ihrer Polizzennummer über Ihre Kundenzone.
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Füllen Sie das Online Schaden-Formular gewissenhaft aus und beschreiben Sie die Schäden so genau wie möglich.
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Welche Unterlagen benötigen wir genau von Ihnen?
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Weitere Versicherungsunterlagen
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie jederzeit per Mail anfordern: service@ergo-versicherung.at
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Häufige Fragen
Was ist ein Unfall?
Wir definieren einen Unfall so: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Darunter fallen auch Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei Bemühungen zur Rettung von Menschen- und Tierleben oder im Zuge rechtmäßiger Verteidigung erleidet.
Außerdem werden als Unfälle gewertet:
- Vergiftungen durch plötzlich ausströmende Gase und Dämpfe, solange es sich nicht um Berufskrankheiten handelt.
- Gesundheitsschädigungen durch Ertrinken oder Ersticken sowie tauchtypische Gesundheitsschädigungen sind versichert, auch wenn kein Unfallereignis festgestellt werden kann.
- Herzinfarkt (Gesundheitsschädigungen aufgrund akuter Mangeldurchblutung des Herzmuskels) – wenn sie durch eine direkte mechanische Einwirkung von außen auf den Brustkorb verursacht werden.
- Dasselbe gilt für Schlaganfälle (Gesundheitsschädigungen aufgrund akuter Mangeldurchblutung des Gehirns), wenn diese durch eine direkte mechanische Einwirkung von außen verursacht werden.
- Unfälle infolge von Herzinfarkt und Schlaganfall gelten auch als mitversichert.
- Bandscheibenhernien sind versichert, wenn sie durch eine erhebliche direkte Gewalteinwirkung auf das jeweilige Segment der Wirbelsäule verursacht werden und keine vorher existierenden degenerativen Veränderungen feststellbar waren und es sich nicht um eine Verschlimmerung von vor dem Unfall bestandenen Krankheitserscheinungen handelt oder Frakturen ober- oder unterhalb der geschädigten Bandscheibe vorliegen oder es zu Bänderrissen im Bereich der Wirbelsäule mit Wirbelverrenkungen gekommen ist
- Bauch- und Unterleibsbrüche jeder Art sind versichert, wenn sie durch eine von außen kommende mechanische Einwirkung direkt herbeigeführt worden sind und nicht anlagebedingt bestehen.
- Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen.
- Erfrieren,
- Verhungern, Verdursten
- Einwirkung von Blitzschlag oder elektrischem Strom; Verbrennungen und Verbrühungen.
- Gesundheitsschädigung infolge unabsichtlicher Einnahme von für den Verzehr nicht vorgesehener Stoffe oder verdorbener Lebensmittel (Lebensmittelvergiftung).
- Gesundheitsschädigung infolge Verschluckens von festen Stoffen und Kleinteilen bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr.
- Folgen der Kinderlähmung, durch Zeckenbiss übertragenen FSME, Borreliose
- Folgen des Wundstarrkrampfes, Wundinfektionen und der Tollwut wenn diese durch einen Unfall verursacht werden
- Folgen von Schlangenbissen, Stichen von Skorpionen und Bissen von Spinnen oder durch Insektenstiche ausgelöste Malaria.
- allergische Reaktionen ausgelösten durch Bienen-, Wespen- oder Hornissenstiche
- Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche oder sonstige durch von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden
- Dauerhafte Gesundheitsschädigungen durch Schutzimpfungen gegen die angeführten versicherten Infektionskrankheiten
- Unsachgemäße Verabreichung von Medikamenten oder Medikamentenentzug, beides verursacht im Zuge einer Entführung oder Geiselnahme der versicherten Person
Bekomme ich auch Taggeld?
Taggeld wird bei dauernder oder vorübergehender Invalidität für die Dauer der vollständigen Arbeitsunfähigkeit im Beruf oder der entgeltlichen Beschäftigung der versicherten Person für längstens 365 Tage innerhalb von vier Jahren ab dem Unfalltag gezahlt.
Übt die versicherte Person im Unfallzeitpunkt keinen Beruf aus, wird die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach allgemeiner medizinischer Erfahrung bzw. nach Maßgabe der unfallbedingten Beeinträchtigung körperlicher oder geistiger Funktionen ermittelt.
Es kann auch eine Wartefrist (‚Karenzzeit‘) vereinbart werden. Wird eine Karenzfrist vereinbart und auf der Polizze vermerkt, so leisten wir das Taggeld erst nach Ablauf und unter Abzug dieser Karenzfrist.
Wann ist die Leistung fällig?
Unsere Geldleistungen werden mit Beendigung der Erhebungen fällig, die zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung nötig sind.
Es kann sich dabei zum Beispiel um ausstehende Befunde, Gutachten von Sachverständigen und ähnliche Unterlagen handeln. Steht unsere Leistungspflicht fest, lässt sich aber aus Gründen die Sie nicht verschuldet haben, die Höhe der versicherten Leistungen innerhalb eines Monates nach Eingang der Anzeige des Versicherungsfalles nicht feststellen, haben wir auf Ihr Verlangen angemessene Vorschüsse zu leisten.
Welche Unfälle sind nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle
- die die versicherte Person erleidet:
- als verantwortlicher Pilot eines Luftfahrzeuges;
- als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;
- bei einer ausschließlich mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit;
- als Pilot, Besatzung oder Passagier von ferngesteuerten Luftfahrzeugen;
- als Pilot, Besatzung oder Passagier von Raumfahrzeugen.
- Versicherungsschutz besteht jedoch für Unfälle, die die versicherte Person als Fluggast Passagier von in motorischen Luftfahrzeugen erleidet. Diese Luftfahrzeuge müssen für die Verwendungsart Personenbeförderung zugelassen sein.
- die die versicherte Person als Berufs-/Profisportler bei einer entgeltlich ausgeübten sportlichen Betätigung und dem Training dazu erleidet. Entgeltlichkeit liegt vor, wenn die versicherte Person mindestens 50 % ihres Jahres-Netto-Einkommens und somit mehr als einen bloßen Spesenersatz aus der Ausübung des Sports erhält.
- die die versicherte Person dadurch zustoßen, dass sie als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich der offiziellen Trainings- und Qualifikationsfahrten teilnimmt, bei denen es auf das schnellstmögliche Zurücklegen einer vorgegebenen Fahrtstrecke oder die Bewältigung von Hindernissen bzw. schwierigem Gelände ankommt.
- die ein Versicherter beim Fußballsport in den jeweiligen vier höchsten Spielklassen (Frauen-Fußball in der höchsten Spielklasse) erleidet.
- Gleiches gilt für den Handballsport in den beiden höchsten Spielklassen (Frauen-Handball in der höchsten Spielklasse).
- Unfälle bei aggressiven Mannschafts-Sportarten auf Vereinsbasis mit vollem Körperkontakt (wie zum Beispiel: alle Arten von Football, Rugby, Eishockey oder ähnliche Sportarten)
- die die versicherte Person beim Gewichtheben, Kraftsportarten oder sonstiger Schwerathletik erleidet
- die die versicherte Person bei Kampfsportarten mit vollem Körperkontakt (wie zum Beispiel Boxen, Karate, Kickboxen, Escrima) oder Semikontakt (wie zum Beispiel Judo, Taekwondo) erleidet.
- die die versicherte Person beim Bergsteigen/Klettern mit außergewöhnlichem Risiko (das ist Klettern im freien Gelände ab einem UIAA Schwierigkeitsgrad V, Free-Solobegehungen – Klettern ohne Sicherung, Eisklettern, Teilnahme an Expeditionen erleidet.
- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist auch das Klettern im Klettersteig ab Schwierigkeitsgrad D (Skala nach Kurt Schall) und Bouldern (Fels) ab Schwierigkeitsgrad 5c+ Fb-bloc (reines Boulder Problem nach Fontainebleau-Skala);
- die der versicherten Person zustoßen bei der Teilnahme an Landes-, Bundes- oder internationalen Wettbewerben auf dem Gebiet des nordischen und alpinen Schisportes, des Snowboardens sowie Freestyling, Bob-, Skibob-, Skeleton Fahrens, Rodelns sowie am offiziellen Training für diese Veranstaltungen.
- die der versicherten Person zustoßen beim Rennradfahren mit Teilnahmen an Amateur Bahn- oder Straßenrennen und ähnliche Veranstaltungen sowie Downhill-Mountainbiking
- Unfälle beim Springreiten, Vielseitigkeits- und Military Reiten, Polospielen, Hindernisreiten, Rennreiten, Teilnahme an Trabrennen, Fahrsport, Moderner Fünfkampf, Rodeo- und Westernreiten sowie reitsportlichen Wettkämpfen.
- die der versicherten Person zustoßen bei Tauchgängen mit außergewöhnlichem Risiko (Tauchgänge tiefer als 40 Meter Tauchtiefe, Wrack- oder Nachttauchen, Solotauchgänge, Apnoetauchen, und Höhlen- und Eistauchen, Haitauchen ohne Schutzkäfig, „Tauchexpiditionen“)
- die die versicherte Person beim Befahren von Wildwasser ab Klasse WW IV, beim Kitesurfen/Kiteboarding sowie beim Rafting und Canyoning erleiden.
- die die versicherte Person erleidet im Zuge von sonstigen nicht namentlich angeführten Risiko- und Extremsportarten erleidet. Die genaue Definition entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
- Unfälle die sich beim Versuch oder der Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch die versicherte Person, für die Vorsatz ein Tatbestandsmerkmal ist, ereignen
- die mittelbar oder unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden.
- die mittelbar oder unmittelbar durch jegliche Einwirkung von Nuklearwaffen, chemischen oder biologischen Waffen, durch Kernenergie, durch den Einfluss ionisierender Strahlen verursacht werden.
- die eine versicherte Person infolge
- einer erheblichen Beeinträchtigung der psychologischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente erleidet;
- Die durch Gesundheitsschäden bei Heilmaßnahmen oder Eingriffen am Körper der versicherten Person entstehen.
- Die sich nach Ende des Monats, in dem die versicherte Person das 80. Lebensjahr vollendet hat, ereignen
Bitte informieren Sie sich über die Versicherungsbedingungen.
Was sind Ihre Pflichten bei der Unfallversicherung der ERGO Versicherung?
- Die erste Prämie oder einmalige Prämie samt Versicherungssteuer ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang der Polizze oder einer gesonderten Antragsannahmeerklärung) und Aufforderung zur Prämienzahlung zu bezahlen. Die Folgeprämien sind zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen zu bezahlen.
- Veränderungen der im Antrag anzugebenden Berufstätigkeit/Beschäftigung, des Motorradrisikos, des Wohnortes sowie die Aufnahme einer vertraglich oder beruflichen Sportausübung oder der im Antrag anzugebenden Sport-/Freizeitaktivitäten mit erhöhtem Risiko der versicherten Person sind unverzüglich anzuzeigen.