Vier Studenten gehen durch Säulenhalle ihrer Universität

Studenten-Rechtsschutz

Unterstützt Sie und Ihre mitversicherten Kinder bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen.

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Was ist versichert?

Studienrecht

Rechtliche Interessen im Bereich des Studienrechts (z. B. Aufnahme, Prüfungen, Anerkennung)

Bundesverwaltungsgerichtsverfahren

Studienrechtlicher Versicherungsschutz für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in studienrechtlichen Angelegenheiten

Vertretung vor Gericht

Kostenübernahme bei anwaltlicher Vertretung vor Gericht

Beispiele für den Studenten-Rechtsschutz

  • Ihr Kind hat die Zulassungsprüfung zum Studium erfolgreich bestanden. Jetzt weigert sich die Universität, die erworbenen Vorkenntnisse entsprechend anzurechnen.
  • Eine entscheidende Prüfung wird bereits nach der ersten Frage abgebrochen und als Nicht genügend bewertet.
  • In all diesen Fällen hilft Ihnen der D.A.S. Studenten-Rechtsschutz und unterstützt Sie und Ihre mitversicherten Kinder bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen.

Ein Fall aus dem echten Leben

Herwig K. studiert bereits im dritten Jahr Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg. Bisher läuft alles bestens, er konnte sogar einige Prüfungen aus dem dritten Studienabschnitt vorziehen. Aus dem zweiten Studienabschnitt ist lediglich die Prüfung zum Unternehmensrecht offen.

Dafür hat sich Herr K. besonders gründlich vorbereitet. Die Prüferin ist allerdings bereits mit der ersten Antwort nicht zufrieden, es kommt zum Streitgespräch und die Prüfung wird vorzeitig abgebrochen.

Das will Herr K. so nicht auf sich sitzen lassen. Er bringt daher eine Beschwerde, verbunden mit einem Vorlageantrag, beim Bundesverwaltungsgericht ein und lässt sich bei der mündlichen Verhandlung von einem D.A.S. Partneranwalt vertreten. Mit Erfolg, Herr K. darf die Prüfung wiederholen und besteht beim zweiten Anlauf mit Bravour. Da Herr K.s Vater einen D.A.S. Privatrechtsschutz mit FamilienWelt hat, trägt die ERGO die Kosten für die anwaltliche Vertretung.

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.


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