Beispiele für den Studenten-Rechtsschutz
- Ihr Kind hat die Aufnahme-Prüfung für ein Studium bestanden. Die Universität erkennt aber die Vorkenntnisse nicht an.
- Eine wichtige Prüfung wird bereits nach der ersten Frage abgebrochen und negativ bewertet.
- Der D.A.S. Studenten-Rechtsschutz hilft Ihnen in all diesen Fällen. Er unterstützt Sie und Ihre mitversicherten Kinder bei der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen.
Ein Fall aus dem echten Leben

Herwig K. studiert Jura an der Universität Salzburg. Er ist im dritten Jahr seines Studiums. Bisher läuft alles gut. Er hat sogar Prüfungen aus dem dritten Abschnitt vorgezogen. Nur die Prüfung in Unternehmensrecht aus dem zweiten Abschnitt fehlt noch. Dafür hat sich Herr K. besonders gründlich vorbereitet. Die Prüferin ist allerdings schon mit der ersten Antwort nicht zufrieden. Es kommt zum Streitgespräch und die Prüfung wird vorzeitig abgebrochen.
Herr K. ist damit nicht einverstanden. Er bringt daher eine Beschwerde, verbunden mit einem Vorlage-Antrag beim Bundesverwaltungs-Gericht ein. Bei der mündlichen Verhandlung lässt sich Herr K. von einem D.A.S. Partneranwalt vertreten. Mit Erfolg! Herr K. darf die Prüfung wiederholen. Er besteht beim zweiten Anlauf ohne Probleme. Der Vater von Herrn K. hat einen D.A.S. Privatrechtsschutz mit FamilienWelt. Dadurch trägt ERGO die Kosten für die anwaltliche Vertretung.
Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Weitere FamilienWelt-Bausteine sind:
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