Vier Studenten gehen durch Säulenhalle ihrer Universität
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Studenten-Rechtsschutz

Unterstützt Sie und Ihre mitversicherten Kinder bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen.

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Inhaltsbereich

Was ist versichert?

Studienrecht

Rechtliche Interessen im Bereich des Studienrechts. Zum Beispiel die Aufnahme, Prüfungen und Anerkennung.

Kostenersatz
  • Beschwerde gegen die Entscheidung studienrechtlicher Organe
  • Vorlage-Antrag an das Bundesverwaltungs-Gericht
  • eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungs-Gericht

Beispiele für den Studenten-Rechtsschutz

  • Ihr Kind hat die Aufnahme-Prüfung für ein Studium bestanden. Die Universität erkennt aber die Vorkenntnisse nicht an.
  • Eine wichtige Prüfung wird bereits nach der ersten Frage abgebrochen und negativ bewertet.
  • Der D.A.S. Studenten-Rechtsschutz hilft Ihnen in all diesen Fällen. Er unterstützt Sie und Ihre mitversicherten Kinder bei der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen. 

Ein Fall aus dem echten Leben

Herwig K. studiert Jura an der Universität Salzburg. Er ist im dritten Jahr seines Studiums. Bisher läuft alles gut. Er hat sogar Prüfungen aus dem dritten Abschnitt vorgezogen. Nur die Prüfung in Unternehmensrecht aus dem zweiten Abschnitt fehlt noch. Dafür hat sich Herr K. besonders gründlich vorbereitet. Die Prüferin ist allerdings schon mit der ersten Antwort nicht zufrieden. Es kommt zum Streitgespräch und die Prüfung wird vorzeitig abgebrochen.

Herr K. ist damit nicht einverstanden. Er bringt daher eine Beschwerde, verbunden mit einem Vorlage-Antrag beim Bundesverwaltungs-Gericht ein. Bei der mündlichen Verhandlung lässt sich Herr K. von einem D.A.S. Partneranwalt vertreten. Mit Erfolg! Herr K. darf die Prüfung wiederholen. Er besteht beim zweiten Anlauf ohne Probleme. Der Vater von Herrn K. hat einen D.A.S. Privatrechtsschutz mit FamilienWelt. Dadurch trägt ERGO die Kosten für die anwaltliche Vertretung. 

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Berechnen Sie Ihren individuellen Privat-Rechtsschutz einfach online. Ganz bequem, in wenigen Schritten.

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Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.