Beispiel für den Patienten-Rechtsschutz
- Sie haben durch eine Fehlbehandlung im Krankenhaus Spätfolgen. Eine Haftung des Krankenhauses wird nicht zweifelsfrei nachgewiesen. Sie erhalten dadurch keinen direkten Schadenersatz-Anspruch. Jetzt wollen Sie Ersatz vom Patienten-Entschädigungs-Fonds.
- Mit dem Patienten-Rechtsschutz können Sie Ansprüche wegen Schäden geltend machen, die Sie aufgrund von Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern von Ärzten haben. Diese Leistung steht Ihnen zusätzlich zum Schadensersatz-Rechtsschutz zu.

Ein Fall aus dem echten Leben
Sabine H. muss sich einer Routine-Operation an den Stimmbändern unterziehen. Leider passiert dem Arzt dabei ein Fehler. Die Stimmbänder werden schwer verletzt. Eine vollständige Heilung ist nicht mehr zu erwarten.
Frau H. ist verzweifelt und wendet sich an ERGO. Ein D.A.S.-Partneranwalt übernimmt den Fall. Dieser gibt ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag. Er will die Höhe des Schadensersatz-Anspruchs feststellen. Das Krankenhaus stellt alle notwendigen Patienten-Unterlagen zur Verfügung. So kann der Partneranwalt die Erfolgsaussichten beurteilen. Das Ergebnis: Ein Verschulden des Krankenhauses oder des behandelnden Arztes ist schwer nachzuweisen.
Der Anwalt empfiehlt Frau H. deswegen, ihre Ansprüche beim Wiener Patienten-Entschädigungs-Fond geltend zu machen. Und tatsächlich: Sie erhält einen Entschädigungs-Betrag in Höhe von 3.000 Euro! Kosten für die Kundin sind dabei keine entstanden. Die Anwaltskosten und die Kosten für den Sachverständigen übernimmt ERGO.
Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Weitere FamilienWelt-Bausteine sind:
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