Ärztin zeigt Patient Unterlagen
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Patienten-Rechtsschutz

Mit dem Patienten-Rechtsschutz können Sie Ansprüche auf Schadenersatz aufgrund von Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern geltend machen.

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Inhaltsbereich

Was ist versichert?

All diese Leistungen sind bis zur vereinbarten Höhe versichert.

Sachverständigen-Kosten

Wir übernehmen die Kosten für ein Gutachten durch einen medizinischen Sachverständigen.

Rechtsanwalts-Kosten

Für die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Patienten-Entschädigungs-Fonds.

Fehl-Informationen & Informations-Verweigerung

Wir helfen bei Streitigkeiten um die Einsichtnahme in die Kranken-Geschichte und sonstige Aufzeichnung. Wir helfen auch bei der Herausgabe von Röntgen- und Sonographie-Aufnahmen.

Ausfall-Versicherung

Wir erhöhen die Summe auf maximal 315.000 Euro.

Beispiel für den Patienten-Rechtsschutz

  • Sie haben durch eine Fehlbehandlung im Krankenhaus Spätfolgen. Eine Haftung des Krankenhauses wird nicht zweifelsfrei nachgewiesen. Sie erhalten dadurch keinen direkten Schadenersatz-Anspruch. Jetzt wollen Sie Ersatz vom Patienten-Entschädigungs-Fonds.
  • Mit dem Patienten-Rechtsschutz können Sie Ansprüche wegen Schäden geltend machen, die Sie aufgrund von Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern von Ärzten haben. Diese Leistung steht Ihnen zusätzlich zum Schadensersatz-Rechtsschutz zu.

Ein Fall aus dem echten Leben

Sabine H. muss sich einer Routine-Operation an den Stimmbändern unterziehen. Leider passiert dem Arzt dabei ein Fehler. Die Stimmbänder werden schwer verletzt. Eine vollständige Heilung ist nicht mehr zu erwarten.

Frau H. ist verzweifelt und wendet sich an ERGO. Ein D.A.S.-Partneranwalt übernimmt den Fall. Dieser gibt ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag. Er will die Höhe des Schadensersatz-Anspruchs feststellen. Das Krankenhaus stellt alle notwendigen Patienten-Unterlagen zur Verfügung. So kann der Partneranwalt die Erfolgsaussichten beurteilen. Das Ergebnis: Ein Verschulden des Krankenhauses oder des behandelnden Arztes ist schwer nachzuweisen. 

Der Anwalt empfiehlt Frau H. deswegen, ihre Ansprüche beim Wiener Patienten-Entschädigungs-Fond geltend zu machen. Und tatsächlich: Sie erhält einen Entschädigungs-Betrag in Höhe von 3.000 Euro! Kosten für die Kundin sind dabei keine entstanden. Die Anwaltskosten und die Kosten für den Sachverständigen übernimmt ERGO. 

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Berechnen Sie Ihren individuellen Privat-Rechtsschutz einfach online. Ganz bequem, in wenigen Schritten.

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Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder sonstige Anliegen? Kein Problem. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.