Ärztin zeigt Patient Unterlagen
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Patienten-Rechtsschutz

Mit dem Patienten-Rechtsschutz können Sie Ansprüche auf Schadenersatz aufgrund von Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern geltend machen.

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Inhaltsbereich

Was ist versichert?

All diese Leistungen sind bis zu einem vereinbarten Limit versichert.

Sachverständigenkosten

Vor dem Prozess: Gutachten durch einen vom Versicherer empfohlenen medizinischen Sachverständigen

Rechtsanwaltskosten

Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Patientenentschädigungsfonds

Fehlinformationen & Informationsverweigerung

Unterstützung bei Streitigkeiten wie etwa die Einsichtnahme in die Krankengeschichte und sonstige Aufzeichnung sowie die Herausgabe von Röntgen- und Sonographieaufnahmen

Ausfallversicherung

Erhöhung des Limits auf 315.000 Euro

Beispiele für den Patienten-Rechtsschutz

  • Sie haben durch eine Fehlbehandlung im Krankenhaus Spätfolgen.

  • Eine Haftung des Rechtsträgers des Krankenhauses kann aber nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, sodass ein direkter Schadensersatzanspruch nicht zugesprochen wird.

  • Jetzt wollen Sie Ersatz vom Patientenentschädigungsfonds.

  • Mit dem Patienten-Rechtsschutz können Sie Ansprüche wegen Schäden geltend machen, die Sie aufgrund von Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern von Ärzten haben. Diese Leistung steht Ihnen zusätzlich zum Schadensersatz-Rechtsschutz zu. 

Ein Fall aus dem echten Leben

Sabine H. muss sich einer Routineoperation an den Stimmbändern unterziehen. Leider passiert dem Arzt dabei ein Fehler. Die Stimmbänder werden so schwer verletzt, dass eine vollständige Heilung nicht mehr zu erwarten ist.

Verzweifelt wendet sich Frau H. an das D.A.S. RechtsService. Ihr wird ein erfahrener D.A.S. Partneranwalt zur Seite gestellt. Dieser gibt ein Sachverständigengutachten in Auftrag, um die Höhe des Schadensersatzanspruchs feststellen zu lassen. 

Nachdem alle relevanten Patientenunterlagen vom Krankenhaus zur Verfügung gestellt wurden, kann der Partneranwalt die Erfolgsaussichten abschließend beurteilen. Seiner Einschätzung nach wird ein Verschulden des Krankenhauses oder des behandelnden Arztes schwer nachzuweisen sein.

Der Anwalt empfiehlt Frau H. daher, ihre Ansprüche für sie beim Wiener Patientenentschädigungsfond geltend zu machen. Und tatsächlich erhält sie einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 3.000 Euro!

Für Frau H. sind für die Klärung ihres Rechtsfalls keinerlei Kosten entstanden. Sowohl die Anwalts- als auch die Sachverständigenkosten wurden von der ERGO bezahlt. 

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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    Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.