Verfügungs-Rechtsschutz

Inkludiert die Erstellung Ihrer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Ihres Testaments.

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Was ist versichert?

All diese Leistungen sind bis zu einem Limit von 1.000 Euro versichert.

Testament & Patientenverfügung

Erstellung und Kostenübernahme für ein Testament, eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht bei einem D.A.S. Partneranwalt

Erneuerung einer Patientenverfügung

Kostenübernahme für die Erneuerung einer Patientenverfügung, sowie die Registrierung beim Patientenverfügungsregister

Sachkundige D.A.S. Partneranwälte

Spezialisiertes Fachwissen durch die Betreuung von sachkundigen D.A.S. Partneranwälte

Beispiele für den Verfügungs-Rechtsschutz

  • Für den Fall einer schweren Erkrankung möchten Sie eine Patientenverfügung aufsetzen? Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht?
  • Mit dem Verfügungs-Rechtsschutz sind die Erstellung Ihrer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Ihres Testaments versichert.

Ein Fall aus dem echten Leben

Maria R. ist Mutter von drei kleinen Kindern und Eigentümerin einer Wohnung im Burgenland. Sie steht mitten im Leben und ist bei bester Gesundheit. Trotzdem macht sie sich Gedanken was passieren würde, wenn ihr etwas zustößt. Mit rechtlichen Themen ist Frau R. nicht besonders gut vertraut, also wendet sie sich an die erfahrenen D.A.S. Juristen, um sich Tipps zu holen.

Dort wird Frau R. eine der spezialisierten D.A.S. Partneranwälte empfohlen, von dem sie umfassend beraten wird. Frau R. erteilt dem D.A.S. Partneranwalt den Auftrag, ein Testament, eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen.

Zusätzlich lässt sie ihre Patientenverfügung auch ins Register eintragen.

Der Anwalt erstellt für Frau R. die Dokumente und schickt die Rechnung für seine Dienste direkt an die ERGO. Für Frau R. sind keinerlei Kosten entstanden und mit der Rechnung des Anwalts hatte sie auch keine Arbeit.

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.


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Die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen zu Ihrer Versicherung finden Sie bei den Versicherungsbedingungen.

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Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.