
Warum ist eine Sonderklasse nach Unfall-Versicherung sinnvoll?
Ein Unfall lässt sich auch bei gesunder Lebensweise nicht ausschließen. Ausschließen lässt sich aber, nach einem Unfall mit wenig Komfort und ohne Privatsphäre mit mehreren Personen im Zimmer zu liegen. Wenn Sie aufgrund eines Unfalls eine stationäre Krankenhausbehandlung bzw. Operation brauchen, bekommen Sie mit einer Sonderklasse nach Unfall-Versicherung die Leistung, die Ihnen gute Betreuung und hohen Komfort sichert.
Was deckt eine Sonderklasse nach Unfall-Versicherung ab?
Versichert aufgrund eines Unfalls
- Sonderklasse Zweibettzimmer ergänzend zur Sozialversicherung
- Freie Krankenhaus- und Arztwahl
- Medizinisch notwendige Transporte ins und vom Krankenhaus (inkl. Hubschrauberbergung)
- Tagegeld bei stationärer Rehabilitation
- Weltweiter Versicherungsschutz
Nicht versichert u.a.
- Behandlung von Krankheiten
- Ambulante Heilbehandlungen
- Rückholung aus dem Ausland
- Unfälle vor Versicherungsbeginn
- Zahnimplantationen

Wer sich wohlfühlt, wird schneller gesund
Mit der ERGO Sonderklasse nach Unfall bekommen Sie hohe Leistung für wenig Geld.
Sonderklasse nach Unfall-Versicherung abschließen
Einfacher und schneller Abschluss in wenigen Minuten – auch online – möglich. Versicherungsbeginn ab dem Tag nach Abschluss der Versicherung möglich.
Behandlung im Krankenhaus Ihrer Wahl durchführen lassen
Lassen Sie sich nach einem Unfall in einem Krankenhaus Ihrer Wahl (Kategorie Zweibettzimmer) behandeln.
Von der Direktverrechnung profitieren
Im Vertragskrankenhaus werden 100 % Ihrer Aufenthalts- und Behandlungskosten (inkl. Operationskosten) sowie der ärztlichen Honorare direkt beglichen.
Mit ERGO in guten Händen
Wer sein Leben selbst gestalten will, braucht jemanden an seiner Seite, der dafür genügend Sicherheit bietet. Wir von ERGO helfen Ihnen dabei, Ihren Weg in sichere Bahnen zu lenken.
- Branchensieger
- Höchste Servicequalität
- Top Kundenzufriedenheit

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Die allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie jederzeit per Mail anfordern: service@ergo-versicherung.at
Wir schicken Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen zu.
Häufige Fragen
Warum braucht man eine Sonderklasse nach Unfall-Versicherung?
Die gesetzliche Sozialversicherung bietet einen guten Schutz für Krankenhausaufenthalte nach einem Unfall. Wenn Sie jedoch von einem Spezialisten operiert werden wollen, das Krankenhaus selbst wählen wollen oder Sie von einem komfortablen Zweibettzimmer profitieren möchten, dann lohnt sich eine private Versicherung.
Bei Direktverrechnung mit Vertragskrankenhäusern übernehmen wir 100% der Kosten für Sonderklasse Zweibettzimmer, ohne Direktverrechnung erstatten wir die bezahlten Rechnungen in begrenzter Höhe. Außerdem leisten wir Zusatzkosten durch Hubschrauberbergung oder Transport sowie ein Reha-Tagegeld bei einem versicherten Aufenthalt.
Wie viel kostet eine ERGO Sonderklasse nach Unfall-Versicherung?
Die Prämienhöhe der ERGO Sonderklasse nach Unfall hängt vom Alter der versicherten Person ab. Je jünger diese bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger ist die Prämie. Für Personen ab 18 Jahren ist die Sonderklasse nach Unfall-Versicherung bereits ab 11,81 Euro monatlich erhältlich.
Welche Personen können versichert werden?
Versichert werden können alle Personen zwischen 18 und 65 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz und eine Krankenversicherung in einer österreichischen gesetzlichen Sozialversicherung bzw. Krankenfürsorgeanstalt/-einrichtung in Österreich haben. Das bedeutet, wir versichern jeden in der genannten Altersgruppe – ohne Ausnahme und ohne Zuschläge.
Gibt es bei der ERGO Sonderklasse nach Unfall eine Wartezeit?
Bei privaten Krankenversicherungen ist eine Wartezeit ab Versicherungsbeginn oft üblich, während der Ihnen keine oder nur eingeschränkte Leistungen zur Verfügung stehen. Die ERGO Sonderklasse Unfall bietet jedoch – ganz ohne Wartezeit - Schutz ab Versicherungsbeginn.
Kann man nach einem Unfall das Spital und den dort behandelnden Arzt selbst auswählen?
Ja, Sie haben freie Krankenhaus- und Arztwahl und zwar weltweit. Wir empfehlen jedoch, eines unserer Vertragskrankenhäuser zu wählen. Dort übernehmen wir 100% der Kosten und verrechnen direkt mit dem Vertragskrankenhaus. In anderen Krankenhäusern oder wenn Sie dem Vertragskrankenhaus keinen Auftrag zur Direktverrechnung erteilt haben, erstatten wir Ihnen die bezahlten Rechnungen in begrenzter Höhe.