Menschen in Büro, in dem sich durch einen Brand Rauch entwickelt hat
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Schadenersatz-Rechtsschutz

Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden

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Inhaltsbereich

Was ist versichert?

Schadenersatzansprüche

Aufgrund gesetzlicher privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden

Uneinbringliche Schmerzengeldansprüche

Kostenübernahme, wenn der Gegner nicht zahlen kann (Ausfallsversicherung)

Beispiele für den Schadenersatz-Rechtsschutz

  • Ihr Nachbar weigert sich, den vom ihm verursachten Schaden am Zaun zu bezahlen.
  • Sie haben durch eine Fehlbehandlung im Krankenhaus Spätfolgen und müssen Klage einbringen.

Ein Fall aus dem echten Leben

Christiane Z. ist mit ihrem Lebensgefährten in den Salzburger Bergen mountainbiken. Als sie an einer Ziegenherde mit Jungtieren vorbeifahren, wird Frau Z. von einer der Ziegen attackiert und dabei schwer an Schulter und Hüfte verletzt.

Frau Z. will, dass der Tierhalter für ihre Körperverletzung aufkommt. Dieser ist aber leider nicht haftpflichtversichert. Zum Glück ist Frau Z. Kundin bei der ERGO. So kann sie vom österreichweiten Netzwerk aus spezialisierten Anwälten profitieren. 

Im darauffolgenden Gerichtsprozess geht es um ein Schmerzengeld in Höhe von 8.000 Euro. Mit Hilfe eines medizinischen Sachverständigen und einem Experten für Tierhaltung kann der D.A.S. Partneranwalt beweisen, dass der Landwirt das Leittier der Herde hätten anbinden müssen. Der Bauer muss Frau Z. das Schmerzensgeld bezahlen.

Leider weigert sich der Ziegenbesitzer aber weiterhin die Summe zu bezahlen. Auch der Exekutor kann nichts bewirken. Das Schmerzengeld ist somit uneinbringlich. Wieder ist es gut, dass Frau Z. abgesichert ist. Die ERGO springt ein und überweist Frau Z. die Summe von 8.000 Euro. 

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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