Beispiel für die Immaterial-Güterrechtsdeckung
- Der Fotograf benutzt Ihre Hochzeitsfotos für Werbung. Er hat Sie nicht um Erlaubnis gefragt.
- Das Immaterialgüter-Recht hilft Ihnen bei Streitigkeiten. Es schützt Sie bei Problemen mit Verträgen über geistiges Eigentum.

Ein Fall aus dem echten Leben
Ewald und Susanna F. heiraten und engagieren einen Fotografen, dieser macht Fotos von ihrer Hochzeit. Das Ehepaar ist mit den Fotos sehr zufrieden. Sie empfehlen das Fotostudio weiter.
Ein Jahr später bekommen sie Werbung vom Fotografen per Post. In der Werbung sehen sie ein Foto von ihrer Hochzeit. Der Fotograf benutzt ihr Foto, ohne sie zu fragen. Familie F. ist nicht einverstanden. Der Fotograf will das Foto trotzdem weiter benutzen. Deshalb schaltet Familie F. die D.A.S. Juristen ein.
Ein erfahrener D.A.S. Partneranwalt hilft ihnen vor Gericht. Das Gericht entscheidet: Der Fotograf muss das Foto aus der Werbung entfernen. Herr und Frau F. bekommen Geld als Entschädigung. Der Gegner muss die Anwaltskosten bezahlen.
Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Bestandteile des Start-Rechtsschutz sind:
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