Junge Familie läuft am Strand, die Mutter trägt die Tochter am Arm und der Vater trägt den Sohn auf den Schultern.
Das D.A.S. Firmenlogo mit Claim

ReiseWelt

Weltweite Versicherung nach Unfällen mit Körperschäden und bei privaten Wareneinkäufen im Ausland.

Jetzt berechnenPersönliche Beratung

 

Inhaltsbereich

Was ist versichert?

Auslandsreise-Rechtsschutz


Weltdeckung nach Unfällen mit Körperschäden bis zu einem Limit von 165.000 Euro im

Dies gilt für Versicherungsfälle, die in den ersten beiden Monaten einer Reise eintreten.

Beispiele für den Privat-Rechtsschutz

  • Sie haben im Urlaub eine Kamera gekauft, die Zuhause nicht mehr funktioniert?
  • Nach einem Unfall im Ausland benötigen Sie Rechtsbeistand?
  • Mit der ReiseWelt sind Sie weltweit nach Unfällen mit Körperschäden, bei privaten Wareneinkäufen im Ausland und mit zahlreichen weiteren Service-Leistungen versichert.

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.


Die D.A.S. Rechtsschutzwelten

Die ReiseWelt ist Teil des D.A.S. Start-Rechtsschutz

    Berechnen Sie Ihren individuellen Privat-Rechtsschutz einfach online. Ganz bequem, in wenigen Schritten.

    Jetzt berechnen

    Weitere Versicherungsunterlagen

    Die allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie jederzeit per Mail anfordern: service@ergo-versicherung.at 
    Wir schicken Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen zu.

    So erreichen Sie uns

    Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder sonstige Anliegen? Kein Problem. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

    Panoramablick auf Wien vom Kahlenberg

    Ihr persönlicher Berater

    Finden Sie einen ERGO-Berater in Ihrer Nähe.

    Berater finden

    Hilfe per E-Mail

    Kontaktieren Sie uns. Wir melden uns in Kürze.

    E-Mail senden

    Service Hotline

    Mo - Mi & Fr: 8 - 16:30 Uhr
    Do: 8 - 17:30 Uhr

    0800 22 44 22

    Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.