Beispiel für die Katastropheneinsatz-Deckung
- Sie haben sich bei einem Katastrophen-Einsatz verletzt und Ihre Unfallversicherung erbringt nicht die vereinbarte Leistung.
- Die Katastrophen-Einsatzdeckung schützt Sie bei der Arbeit als freiwilliger Helfer bei Katastrophen-Einsätzen.
Ein Fall aus dem echten Leben

Angelika H. ist bei der Freiwilligen Feuerwehr in ihrem Ort. Nach starkem Regen, droht der Fluss über die Ufer zu treten. Die Häuser in der Nähe könnten überschwemmt werden. Frau H. meldet sich freiwillig für den Einsatz und lässt sich dafür von ihrem Dienstgeber freistellen.
Beim Tragen eines Sandsackes verletzt sie sich an der Hand. Sie meldet die Verletzung ihrer privaten Unfallversicherung. Diese will die vereinbarte Leistung nicht zahlen. Frau H. will sich das nicht gefallen lassen und wendet sich an ihre Versicherung. Die D.A.S. Direkthilfe® lässt von einem der Juristen ein Schreiben an die private Unfallversicherung aufsetzten. Die private Unfallversicherung wird aufgefordert, die ausgemachte Summe an Frau H. zu bezahlen. Sonst würde einer der rund 600 spezialisierten D.A.S. Partner-Anwälte eingeschaltet werden.
Die Versicherung lenkt ein und überweist Frau H. den geforderten Betrag. Wenn es vor Gericht gegangen wäre, hätte ein Anwalt Frau H. vertreten. Die Kosten dafür hätte ERGO Versicherung übernommen.
Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Bestandteile des Start-Rechtsschutz sind:
Berechnen Sie Ihren individuellen Privat-Rechtsschutz einfach online. Ganz bequem, in wenigen Schritten.


