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Herausgabe-Rechtsschutz

Wir machen Ihre Eigentums-Ansprüche geltend.

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Abwehr von Herausgabe-Ansprüche

Durchsetzen oder abwehren von Herausgabe-Ansprüche

Herausgabe von beweglichen Sachen

Aushändigung von beweglichen Sachen und Motor-Fahrzeugen (sofern es Fahrzeug-Rechtsschutz gibt)

Beispiele für den Herausgabe-Rechtsschutz

  • Der Mitbewohner Ihres Sohnes gibt das neue Tablet nicht zurück.
  • Der Nachbar borgt Ihren Rasenmäher an seine Verwandten weiter.
  • Wenn es um Ihr Eigentum geht, vertrauen Sie am Besten den Spezialisten im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Herausgabe-Rechtsschutz können Sie Ihre Eigentums-Ansprüche geltend machen.

Ein Fall aus dem echten Leben

Klaus S. borgt seinem Nachbarn seine Auto-Dachbox für den Urlaub. Einige Wochen vergehen, doch der Nachbar hat die Dachbox noch immer nicht zurück gegeben. Von einem Freund erfährt Herr S., dass die Dachbox an eine andere Person weiterverliehen wurde. Um Erlaubnis wurde Herr S. nicht gefragt.

Verzweifelt wendet er sich an den D.A.S. RechtsService. Diese beraten Herrn S. ausführlich über seine rechtlichen Möglichkeiten. Mit der D.A.S. Direkthilfe® versuchen sie, den Fall außergerichtlich zu klären. Gar keine leichte Aufgabe, denn der jetzige Besitzer der Box, behauptet, dass er diese selbst gekauft hätte. Dass die Dachbox eigentlich Eigentum von Herrn S. ist, davon will der Besitzer nichts mehr wissen.

Herr S. hat zum Glück Fotos seiner Box gemacht. Damit können die Juristen eindeutig nachweisen, dass der Herausgabe-Anspruch zu Recht besteht. Schon einige Tage später kann Herr S. seine Dachbox abholen. Ohne die Privatrechtsschutz-Versicherung hätte Herr S. vor Gericht ziehen müssen, um sein Eigentum zurück zu bekommen. 

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Die D.A.S. Rechtsschutz-Welten

Der Herausgabe-Rechtsschutz ist Teil des D.A.S. Start-Rechtsschutz

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    Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.