Beispiele für den Rechtsschutz für sonstige Erwerbstätigkeit
- Ihre Rechnungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit werden von Ihrem Auftraggeber nicht bezahlt?
- Der Rechtsschutz für sonstige Erwerbstätigkeit bietet eine Absicherung für Konflikte rund um sonstige Erwerbstätigkeiten, wie z. B. Babysitten, Tupperware-Parties oder Vortragstätigkeiten.
Ein Fall aus dem echten Leben
Mailin M. arbeitet ganztags als Buchhalterin in einem kleinen Unternehmen in der Nähe ihres Heimatortes. Nachdem einige Bekannte sie gelegentlich um Hilfe bei der Erstellung ihrer Steuererklärung ersucht haben, hat sie beschlossen, diese Tätigkeit offiziell neben ihrem Beruf auszuüben. So kann sie sich einen netten Zuverdienst erarbeiten.
Alles läuft bestens, bis einer ihrer Kunden eine Rechnung über 700 Euro nicht bezahlt. Da es sich um einen Kollegen ihres Mannes handelt, versucht sie es mit einem netten Erinnerungs-Mail. Auch darauf folgt keine Zahlung. Frau M. ist nicht bereit, ihre Leistungen umsonst zu erbringen und wendet sich an das D.A.S. RechtsService.
Die Juristin des D.A.S. RechtsService schickt ein Mahnschreiben an den säumigen Kunden. Prompt meldet er sich bei ihr und behauptet, die Höhe der Rechnung wäre so nicht vereinbart gewesen. Die Juristin kann schlussendlich zwischen Mailin M. und ihrem Kunden eine Lösung vereinbaren, mit der beide gut leben können.
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