Frau mit Brille sitzt am Laptop und geht ihrer Erwerbstätigkeit nach
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Rechtsschutz für sonstige Erwerbstätigkeit

Sie sind abgesichert bei Streit rund um sonstige Erwerbstätigkeit wie Babysitten, Verkaufs-Partys, Vortrags-Tätigkeit.

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Inhaltsbereich

Was ist versichert?

Vertragsrechtsschutz

Allgemeiner Vertragsrechtsschutz für die nebenberufliche selbstständige Tätigkeit

Ohne Streitwert-Limit

Wenn für diese Erwerbstätigkeit keine Gewerbe-Berechtigung oder Ausübungs-Befugnis erforderlich ist.

Beispiel für den Rechtsschutz für sonstige Erwerbstätigkeit

  • Ihre Rechnungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit werden von Ihrem Auftraggeber nicht bezahlt?
  • Der Rechtsschutz für sonstige Erwerbstätigkeit bietet Absicherung bei Streit rund um sonstige Erwerbstätigkeiten. z. B. Babysitten, Verkaufs-Partys oder Vortrags-Tätigkeiten. 

Ein Fall aus dem echten Leben

Mailin M. arbeitet ganztags als Buchhalterin in einer kleinen Firma. Nachdem einige Bekannte sie manchmal um Hilfe bei der Erstellung ihrer Steuer-Erklärung bitten, hat sie beschlossen, diese Tätigkeit offiziell neben ihrem Beruf auszuüben. So kann sie sich einen netten Zuverdienst erarbeiten.

Alles läuft sehr gut, bis einer ihrer Kunden eine Rechnung über 700 Euro nicht bezahlt. Da es sich um einen Kollegen ihres Mannes handelt, versucht sie es mit einem netten Erinnerungs-Mail. Auch darauf folgt keine Zahlung. Frau M. ist nicht bereit, ihre Leistungen gratis zu erbringen und wendet sich an das D.A.S. RechtsService. 

Die Juristin des D.A.S. RechtsService schickt ein Mahnschreiben an den säumigen Kunden. Prompt meldet er sich bei ihr und behauptet, die Höhe der Rechnung wäre so nicht vereinbart gewesen. Die Juristin kann zwischen Frau M. und ihrem Kunden eine Lösung vereinbaren, mit beide Parteien gut leben können. 

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.


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Der Rechtsschutz für sonstige Erwerbstätige ist Teil des D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat

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    Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.